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Fußpflege vs. Podologie – Was macht den Unterschied

Wissenswertes über den Gesundheitsfachberuf des Podologen

Gepflegte Füße sind nicht nur attraktiv, sie bleiben auch länger gesund und erhalten uns unsere Mobilität. Viele von uns gönnen sich deshalb schon in jungen Jahren regelmäßig eine professionelle Fußpflege, lassen die Nägel lackieren, die Haut geschmeidig weich pflegen und hin und wieder eine entspannende Massage vornehmen. Erleichternd ist die professionelle Fußpflege vor allem auch im fortgeschrittenen Alter, wenn sich verstärkt Hornhaut bildet oder man zu brüchigen Fußnägeln neigt. Manch einem fällt es dann auch schwerer, sich weit genug zu bücken, um seine Füße selbst zu behandeln. Für all diese Fälle gibt es die kosmetische Fußpflege. Sie kann als Beruf grundsätzlich frei ausgeübt werden, und nicht selten sind solche Behandlungen im Kosmetikinstitut, im Massagestudio oder beim Nageldesigner erhältlich. Zu kosmetischer Fußpflege zählen alle pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß.

Empfindliche Füße bei Diabetikern, Blutern und Rheumatikern

Doch nicht jeder von uns ist bis ins hohe Alter mit gesunden Füßen gesegnet. Wenn im Laufe von Jahren und Jahrzehnten unsere Füße große Dienste geleistet haben, können sich Wunden, Infektionen oder andere Krankheitsbilder einstellen. Gerade Risikopatient*innen, wie z. B. Diabetiker, Bluter und Rheumatiker, haben sehr empfindliche Füße und/oder können schon bei kleineren symptomatischen Veränderungen schnell ernsthafte gesundheitliche Folgeerscheinungen erleiden. Hier reicht eine kosmetische Fußpflege nicht aus, um Fußgesundheit und Mobilität möglichst lange zu erhalten.

Podologie geht über die kosmetische Fußpflege weit hinaus

Gilt es, einen von Schädigungen bedrohten oder bereits kranken Fuß präventiv, therapeutisch oder rehabilitativ zu behandeln, spricht man von der Podologie. In Abgrenzung zur kosmetischen Fußpflege wird die Podologie manchmal auch medizinische Fußpflege genannt – wobei die Füße in der Podologie eben nicht nur gepflegt, sondern therapiert werden. Typische Behandlungen in der Podologie sind z. B. das Abtragen von Hühneraugen (insbesondere bei Risikopatient*innen), Warzenbehandlungen, das Freilegen von eingewachsenen Nägeln und die Behandlung von Einrissen in der Ferse, etwa bei entzündeter oder stark verhornter Haut. Außerdem bietet ein Podologe Nagelprothetik, z.B. bei teilweiser Ablösung des Fußnagels zum Schutz des Nagelbettes.

Die Tätigkeitsfelder von Fußpflege und Podologie sind gesetzlich abgegrenzt

Damit podologische Symptome, insbesondere am Risikofuß, medizinisch kompetent und richtig behandelt und mögliche Folgeschäden rechtzeitig erkannt werden – und auch, um für Patient*innen eine Sicherheitsgrundlage zur Unterscheidung zu schaffen –, war es notwendig, die Tätigkeitsfelder der kosmetischen Fußpflege und der Podologie klar voneinander abzugrenzen. Eine entsprechend fundierte Ausbildung zum Podologen schreibt der Gesetzgeber zwingend vor, wenn die Behandlung der Füße über die kosmetische Pflege hinausgeht.

Im Jahr 2001 und in Ergänzung 2002 trat deshalb das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG) in Kraft, das die Ausbildung in der „medizinischen Fußpflege“, also in der Podologie, bundeseinheitlich regelt. § 3 PodG schreibt ausdrücklich vor: „Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig [sic] auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.“

Die Grenze zur Podologie: wo heilkundliche Tätigkeit beginnt

Als Heilkunde gilt die Ausübung jeder berufs- oder gewerbemäßig vorgenommenen Behandlung zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen. Hierzu ist grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 1 des Heilpraktikergesetzes nötig. Wenn es konkret um medizinische Fußpflege geht, sagt der Verband Deutscher Podologen, Reutlingen, Folgendes: „Seit 2002 darf sich nur diejenige oder derjenige Podologin/Podologe nennen, der entweder die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 PodG oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 PodG nachweisen kann. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt allerdings nicht unmittelbar zur Ausübung der Heilkunde. Auch die Podologin bzw. der Podologe darf nur aufgrund ärztlicher Verordnung „als verlängerter Arm der Ärztin oder des Arztes“ tätig werden. Eine Delegation entsprechender Tätigkeiten auf Personen, die keinen anerkannten Gesundheitsfachberuf erlernt haben, ist nicht möglich.“

Bei Risikopatient*innen gibt es keine Ausnahmen

Sogenannte bagatellartige Heilmaßnahmen, z. B. die Behandlung von Hühneraugen bei Nicht-Risikopatient*innen, sind von der Zuordnung zur Ausübung von Heilkunde ausgenommen. Sobald ein Hühnerauge jedoch bei Risikopatient*innen, z. B. am diabetischen Fuß, abgetragen werden soll, ist dies nur einem ausgebildeten Podologen erlaubt. Die Behandlung von Fuß- oder Nagelpilz hingegen ist keineswegs eine bagatellartige Heilmaßnahme, ebenso wenig wie die Freilegung von eingewachsenen Nägeln. Diese Behandlungen dürfen ebenfalls nur von einem ausgebildeten Podologen ausgeführt werden. Mit einer Faustregel lässt sich gut erkennen, welche Behandlungen der Podologie zugeordnet werden und welche der Fußpflege: Was ist (nur) wohltuend, was ist (auch) heilend? Liegt eine medizinische Symptomatik vor, deren Therapie mit der Behandlung angestrebt wird? In solchen Fällen obliegt die Kompetenz dem ausgebildeten Podologen. Hierzu zählen nicht nur die Behandlung der Füße von Diabetikern, sondern z. B. auch von querschnittsgelähmten Menschen und Patient*innen mit Neuropathien.

Podologie Schmitz in Düsseldorf an Ihrer Seite

Sie sehen also: Die Kompetenz des Podologen geht weit über rein kosmetische Fußpflege hinaus und hat mit fachkundigem Auge Ihre Fußgesundheit im Blick. Wir pflegen nicht nur, wir heilen Ihre Füße. Wir erkennen frühzeitig, welche Leiden sich anbahnen und können vorsorgend eingreifen. Mit uns an Ihrer Seite bleiben Ihre Füße gesund und Ihre Mobilität so lange wie möglich erhalten.

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